Auf diesen Seiten informieren wir Sie ausführlich zum Thema Studienplatzklage. Weitere Informationen zu unserer Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtanwälten in Münster finden Sie auf unserer Website www.meisterernst.de

Erfolgreich mit Studienplatzklagen – seit über 40 Jahren.

Über 2.000 Studierwilligen konnten wir auf juristischem Wege den Einstieg in ihr Wunschstudium ermöglichen. Unser Ansatz hat sich bewährt: Keine unpersönliche Massenabfertigung – wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie kontinuierlich auf Ihrem Weg zum Wunschstudium. Dabei können Sie sich jederzeit auf unseren Fundus an Detailwissen und Erfahrung stützen.

Einiges davon haben wir auf diesen Seiten zusammengestellt. Insbesondere geht es um

  • Fächer mit hartem (bundesweitem) Numerus Clausus: Human-, Zahn-, Tiermedizin, Pharmazie
  • Quereinstieg in ein höheres Fachsemester der »harten« NC-Fächer
  • Fächer mit sonstigem (örtlichem) Numerus Clausus: Psychologie, BWL, Lehramt u.a.
  • Zulassung zum Masterstudium

Hier finden Sie wichtige Hinweise, Wissenswertes über grundsätzliche Abläufe, Fristen, Erfolgsaussichten und Kosten, außerdem nützliche Tipps direkt aus unserer Praxis. Für darüber hinaus gehende Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mechtild Düsing Rechtsanwältin
Wilhelm Achelpöhler Rechtsanwalt

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Kostenlose Videoseminare

Studienplatzklagen: Medizin, Psychologie, Lehramtsstudiengänge etc.

Termine (mittwochs):

  • 22.03.2023
  • 05.04.2023 | 19.04.2023
  • 03.05.2023 | 17.05.2023 | 31.05.2023
  • 14.06.2023 | 28.06.2023 |
  • 12.07.2023 | 26.07.2023
  • 09.08.2023 | 23.08.2023
  • 06.09.2023 | 20.09.2023
  • 04.10.2023 | 18.10.2023
  • 02.11.2023 (Donnerstag!) | 15.11.2023 | 29.11.2023
  • 13.12.2023

Die Videoseminare beginnen jeweils um 18:00 Uhr.

Anmeldungen bitte per E-Mail an duesing[at]meisterernst.de.
(Zugangsdaten zum Videoseminar erhalten Sie nach der Anmeldung per E-Mail).

Rechtsinfos Hochschulrecht / Studeinplatzklage

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Studienplatzklage
Großartige Erfolge in Numerus clausus-Verfahren

Wir haben eine Aktualisierung unserer Erfolgsquoten vorgenommen und sind erfreut über die Erfolge,
die wir in den letzten Jahren und insbesondere im vergangenen Jahr erzielen konnten. Dies gilt für alle
Numerus clausus-Fächer, insbesondere auch für Humanmedizin und Psychologie.

Viele Mandantinnen und Mandanten konnten wir bereits im 1. Klagesemester mit einem Studienplatz
versorgen. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass die Numerus clausus-Verfahren im Fach
Humanmedizin, durchaus längere Zeit (bis zu 2 Jahren!) in Anspruch nehmen können. Ein schneller Erfolg kann dadurch erzielt werden, dass bei einer Verlosung die Mandantin/der Mandant gleich Glück hat und einen der begehrten Studienplätze bei der Verlosung erhält. Oft müssen wir aber auch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen oder im Klageverfahren weitermachen. Dadurch kann es dazu kommen, dass die Klägerin/der Kläger erst nach ca. 2 Jahren einen Studienplatz erhält.

Bei den Erfolgsquoten muss unterschieden werden zwischen den Zulassungszahlen im 1. Fachsemester und im höheren Fachsemester.

Im 1. Fachsemester im Studiengang Humanmedizin hatten wir seit dem Wintersemester 2010/11 folgende Erfolgsquoten zu verzeichnen:

Semester Humanmedizin
Wintersemester 2010/11 60 %
Wintersemester 2011/12 76 %
Wintersemester 2012/13 60 %
Wintersemester 2013/14 75 %
Wintersemester 2014/15 82 %
Wintersemester 2015/16 61 %
Wintersemester 2016/17 55 %
Wintersemester 2017/18 60 %
Wintersemester 2018/19 61 %

Da einige Verfahren zum Wintersemester 2017/18 sowie zum Wintersemester 2018/19 noch nicht komplett abgeschlossen sind, können sich hier noch Änderungen ergeben.

Der Erfolg für den Quereinstieg in das höhere Fachsemester liegt im Fach Humanmedizin um einiges
höher. Hier liegen die Erfolgsquoten bei 80 bis 90 %!

Diese Erfolgsquoten beruhen auf der Tatsache, dass unsere Mandanten durchschnittlich zehn oder mehr Universitäten pro Wintersemester verklagen.

Im Fach Tiermedizin sowie Zahnmedizin schwanken die Erfolgsquoten stark. Die besten Erfolge gibt es
hier im höheren Fachsemester.

Im Fach Zahnmedizin liegt die Erfolgsquote im höheren Fachsemester fast bei 100 %.

Bei 100 % liegt die Erfolgsquote auch im Fach Psychologie unter der Voraussetzung, dass die
Mandantin/der Mandant entsprechend unseren Vorschlägen acht Universitäten gleichzeitig in einem
Wintersemester verklagt.

In allen anderen Numerus clausus-Fächern sind ebenfalls Erfolgsquoten von bis zu 100 % zu verzeichnen.

Münster, 10.07.2020

Mechtild Düsing, Rechtsanwältin

 

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