Hochschulrecht / Studienplatzklage

Rechtsinfos

Zurück

Studienplatzklage
Die optimale Strategie für eine Studienplatzklage Psychologie

1. Flexibilität ist von Vorteil

Die Chancen an den einzelnen Universitäten sind unterschiedlich. Will man die aussichtsreichsten Hochschulen auszuwählen, setzt das örtliche Flexibilität voraus. Aber: auch im letzten Wintersemester hatten wir Mandanten, die nur ein oder zwei Universitäten verklagt haben zum Studienplatz in Psychologie verholfen. Wer aber örtlich flexibel ist und acht Verfahren geführt, hat  immer einen Studienplatz bekommen.

2. Kluge Bewerbungsstrategie bei Hochschulstart

In vielen Bundesländern wird eine häufig aussichtslose reguläre Bewerbung bei Hochschulstart verlangt, wenn man einen Studienplatz einklagen will. Das ist völlig überflüssig, lässt sich aber nicht ändern. Gleichzeitig ist die Zahl der Bewerbungen über Hochschulstart auf 12 begrenzt. Für eine Studienplatzklage sollte man sich also über Hochschulstart bei den Hochschulen bewerben, bei denen dies Voraussetzung für eine Klage ist und nicht eine der 12 Bewerbungen  an eine Hochschule richten, wo man auch ohne eine solche Bewerbung klagen kann.

3. Rechtzeitig an die Zukunft denken, Fristen beachten!

In einigen Bundesländern gibt es Bewerbungsfristen für Studienplätze, die es eigentlich gar nicht gibt. Die Fristen sind ganz unterschiedlich, in einigen Bundesländern, wie etwa Baden-Württemberg, muss die Bewerbung auf einen außerkapazitären Studienplatz zum Wintersemester bereits bis zum 15.7. erfolgen. Das bedeutet: dort kann später nur der klagen, der sich rechtzeitig beworben hat. Umgekehrt: wer sich rechtzeitig beworben hat, profitiert von der frühen Frist. 

4. Mehrere außerkapazitäre Bewerbungen

Der erste Schritt zur Studienplatzklage ist der zusätzliche Bewerbungsantrag für einen „außerkapazitären Studienplatz“. Diesen Antrag stellen wir für Sie. Es ist eine gute Idee, hier vorsorglich an etwas mehr Hochschulen einen solchen Antrag zu stellen, als man später verklagen will. Denn wo es wirklich aussichtsreich ist, das stellt sich oft erst etwas später heraus. Außerkapazitäre Bewerbungen lösen keine Gerichtskosten oder Gegenanwaltskosten aus.

5. Beim Master: möglichst viele Bewerbungen

Beim Masterstudium erfolgt die Bewerbung direkt bei der Universität. Man ist also nicht auf 12 Bewerbungen beschränkt. Das sollte man nutzen. Außerdem findet man so heraus, ob man an der Uni die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium erfüllt. Das ist Voraussetzung auch für eine Studienplatzklage.

 6. Anwaltlich vertretene Hochschulen nicht meiden – es ist natürlich eine Geldfrage

Einige Hochschulen lassen sich anwaltlich vertreten. Damit wird die nicht unerhebliche Arbeit der Bearbeitung der Verfahren von Anwälten übernommen. Die Kosten der Anwälte sollen nach der Vorstellung der Universitäten die Kläger tragen, wenn diese verlieren oder wenn sie sich in einem Vergleich verpflichten, die Kosten zu übernehmen. Das macht Verfahren gegen diese Universitäten zwar teurer, aber führt keineswegs dazu, dass die Verfahren nun aussichtslos wären. 

7. Nicht auf den Ablehnungsbescheid warten

 Der Ablehnungsbescheid entscheidet über Ihre Zulassung innerhalb der festgesetzten Kapazität. Bei der Studienplatzklage geht es aber um einen Studienplatz außerhalb dieser Kapazität. Deshalb muss man differenziert vorgehen: einmal kann es durchaus sinnvoll sein, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte den Erfolg der eigenen Bewerbung abzuwarten. Andererseits bekommt man den Ablehnungsbescheid häufig erst dann, wenn es für die Einleitung eines Verfahrens auf außerkapazitäre Zulassung zu spät ist, weil der außerkapazitäre Zulassungsantrag innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden muss. Der bloße außerkapazitäre Zulassungsantrag ist allerdings deutlich günstiger als ein Klageverfahren. Also kann es sinnvoll sein, diese außerkapazitären Zulassungsanträge rechtzeitig zu stellen und vor der Einleitung gerichtlicher Schritte erst einmal den Erfolg der „regulären“ Bewerbung abzuwarten.

8. Nur an den Hochschulen Klagen, wo man auch studieren will

Klingt komisch, ist aber manchmal ein Problem: Wir schlagen Ihnen die Hochschulen, für eine Klage nach einem Kriterium vor: Erfolg! Sie haben aber u.U. andere Kriterien, wie die Entfernung des Hochschulortes, die Attraktivität der Stadt etc. Die einen wollen nur nördlich die anderen südlich des Mains studieren. Eine erfolgreiche Klage an einer Universität kann Ihnen aber den Weg zur Wunschuni versperren, weil Sie in dem Gerichtsverfahren oder bei der Einschreibung eine Erklärung abgeben müssen, dass Sie noch keine Zulassung zum Studium haben. Die können Sie aber nicht mehr abgeben, wenn Sie bereits eine Zulassung haben.

9. Informieren Sie sich selbst über die innerkapazitären Vergabekriterien

Wir können Ihnen keine Tipps geben, wo Sie mit Ihrer „regulären“ Bewerbung erfolgreich sind. Trotzdem: sicherlich ist es sinnvoll, den Studieneignungstest Psychologie zu machen. Man sollte sich nur nicht darauf verlassen, mit einem guten Testergebnis zu Zuge zu kommen. Denn meist gibt es einen Zusammenhang zwischen einem guten Abitur und einem guten Test. Schauen Sie sich die Zulassungsgrenzahlen der Universitäten an. Da sehen Sie, wie es in den letzten Jahren lief. 

10. Informieren Sie sich – richtig.

Sie finden im Internet eine ganze Reihe von Rechtsanwälten, die über ihre Arbeit informieren und damit werben, auf Studienplatzklagen spezialisiert zu sein. Aussagekräftiger als diese Selbstdarstellung ist die Meinung Dritter. 

Münster, 17.06.2025

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht