Hochschulrecht / Studienplatzklage
Rechtsinfos
Studienplatzklage
Psychologie Studium: Sackgasse FH – Ausweg: Studienplatzklage
Nach der Reform der Psychotherapeutenausbildung muss sowohl das Bachelorstudium als auch das Masterstudium an einer Universität oder einer den Universitäten gleichgestellten Hochschule absolviert werden. Das war das „Aus“ für die zahlreichen an privaten Fachhochschulen angebotenen Bachelorstudiengänge Psychologie, jedenfalls dann, wenn man den Berufswusch Psychotherapie verfolgt – und das ist die große Mehrzahl der Studierenden. Eine von den Trägern dieser privaten Hochschulen erhobene Verfassungsbeschwerde nach das Bundesverfassungsgericht nicht an. Das Studium der Psychologie an diesen privaten Fachhochschulen, die sich gerne mit dem englischen Titel „University of applied science“ schmücken (das machen staatliche FH’s freilich auch) erweist sich so als kostspielige Sackgasse – will man Psychotherapeut werden.
Deshalb bietet sich der Wechsel an eine staatliche Universität an. Die bisherigen Leistungen an der privaten FH könnend dabei sogar auf das Studium angerechnet werden, sodass man sich für ein höheres Fachsemester bewerben kann.
Was sich einfach anhört, ist aber tatsächlich häufig gar nicht so einfach. Denn die Universitäten scheuen manchmal die aufwendige Prüfung der bisherigen Studienleistungen und verweisen die Bewerber darauf, dass sie sich ja erst einmal bewerben sollten. Wenn sie dann einen Platz im höheren Semester bekommen, könne geprüft werden, was angerechnet werden kann. Ohne zu wissen, was angerechnet wird, weiß man freilich nicht, auf welches Semester man sich bewerben soll.
Das ist insbesondere dann ärgerlich, wenn man die Zulassung mit einer Studienplatzklage erreichen will. Studienplatzklagen in Psychologie sind - richtig gemacht – sehr aussichtsreich. Sie kosten auch weniger, als ein Jahr des Studiums an einer privaten FH, und lohnen sich deshalb schon deshalb, weil an staatlichen Universitäten keine Studiengebühren mehr fällig sind. Der Wechsel an eine staatliche Uni macht dann auch den Übergang zum Master einfacher.
Der Wechsel von einer privaten FH an eine Uni könnte auf den ersten Blick aber deshalb problematisch sein, weil § 9 Abs. 1 Satz 3 PsychTG ein Studium „nach § 7“ von Vollzeit fünf Jahren verlangt. Und das Studium nach § 7 PsychTG ist ein Studium an einer Universität. Können deshalb Studienzeiten an einer privaten FH überhaupt nicht berücksichtigt werden, auch dann nicht, wenn man für den Abschluss des Bachelor an eine staatliche Uni wechselt? Diese Frage bewegt viele Studierende, die über einen Wechsel von einer privaten FH nachdenken. Nach Auskunft des Landesprüfungsamtes NRW ist die Anerkennung dieser Leistungen Sache der Uni, an der das Masterstudium absolviert werden soll. Diese Uni muss ja prüfen, ob der Abschluss, mit dem sich der Studierende für den Master Psychotherapie bewirbt ein polyvalenter Bachelor ist, der den Anforderungen des PsychTG entspricht. Und auch die aufnehmende Uni, bei der der Bachelor absolviert werden soll, muss prüfen, ob es sich um äquivalente Leistungen handelt. Diese Äquivalenzbescheinigungen werden dann von den Universitäten dem LPA vorgelegt. Damit steht einer Anrechnung dieser Leistungen grds. nichts entgegen – jedenfalls in NRW.
Wer über einen Wechsel von einer privaten FH an die Uni nachdenkt, sollte sich rechtzeitig über die Möglichkeiten einer Studienplatzklage informieren. Dafür sollte man sich den 15.7. besser noch den 1.7. dick im Kalender anstreichen, weil dann die ersten Fristen für die Bewerbungen im Wintersemester ablaufen. In unseren kostenlosen Videoveranstaltungen zu Studienplatzklagen geben wir gerne weitere Tipps.
Münster, 26.03.2024