Den Studienplatz im Masterstudium sichern!

Zugang zu den klassischen akademischen Berufen hat man – außerhalb der verbliebenen Staatsexamensstudiengänge - nur mit dem Masterabschluss. Der Masterabschluss tritt hat die Stelle des früheren Universitätsdiplom, der Bachelor Abschluss entspricht im Niveau dem früheren FH-Diplom. Das gilt für den Beruf des Lehrers ebenso wie Psychologie. Als Psychotherapeut kann nur arbeiten, wer den Master hat.
Deshalb wollen nahezu alle Studierende das Studium an der Universität nicht mit dem Bachelor abschließen, sondern mit einem Master.

Diese Wünsche der Studierenden kollidieren mit den Planungen der Wissenschaftsverwaltung. Ein Masterstudium sollte nur einem Teil der Studierenden ermöglicht werden. Die Mehrzahl der Studierenden sollte nach dem Bachelor die Hochschulen verlassen, nach der Formel: kurze Ausbildung = billige Ausbildung = billige Arbeitskraft. Doch die Studierenden lassen sich ungern aussortieren. Sie wollen den Masterabschluss. Und so wird nicht der bachelor, sondern der Master Regelabschluss. 75 % der Studierenden streben ihn inzwischen an.

Insbesondere an begehrten Studienorten gibt es deshalb einen ganz erheblichen Bewerberüberhang. So bewarben sich im Studienfach BWL an der Universität Münster zehn Mal mehr Studierende, als es Master-Studienplätze gab: 1.500 Bewerber wollten einen der 150 Studienplätze.

Aber ein Ablehnungsbescheid der Hochschule muss nicht das letzte Wort sein. Immer mehr Studierende erkämpfen sich ihren Zugang zum Masterstudium durch die Gerichte. Auch hier sind wir bundesweit tätig. Die Verfahren um die Zulassung zum Masterstudium laufen in der Regel als gerichtliche Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung ab.