Psychologie, BWL, Lehramt und weitere Fächer mit Numerus Clausus

Mit Hilfe von Informationsdatenbanken wie www.hochschulkompass.de können Sie recherchieren, ob es sich bei Ihrem Wunschstudium am gewünschten Ort um einen Studiengang mit einem örtlichen NC handelt.

In diesen Fällen entscheiden die Hochschulen von vorneherein selbst über die Vergabe – nach eigenen Kriterien, allerdings kann die Hochschule die Bewerbung auch über die Stiftung für Hochschulzulassung abwickeln. Neben der Abiturnote können die Hochschulen weitere Auswahlkriterien für örtliche Zulassungsverfahren festlegen, wie z.B. Auswahlgespräche, Praktika, die Gewichtung bestimmter Noten im Abschlusszeugnis oder einen absolvierten Studierfähigkeitstest. Diese Kriterien unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, sich vor der Bewerbung über die konkreten Auswahlverfahren und -kriterien direkt bei den Studienberatungsstellen bzw. auf den Internetseiten der Hochschulen zu informieren.
Danach können Sie auch näherungsweise einschätzen, bei welchen Hochschulen Sie eine Zulassungschance haben.

Wichtig: In solchen Fällen ist Ihr Gegenüber von vorneherein die jeweilige Hochschule. Das gilt auch dann, wenn die Hochschulen das »Dialogorientierte Serviceverfahren« von der Stiftung für Hochschulzulassung nutzen, um ihre Zulassungsverfahren organisatorisch abzuwickeln. Die entsprechenden Informationen über Ihren Bewerbungsgang finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Hochschulen.

Auch wenn Ihnen die Erfolgschancen unsicher erscheinen – Sie sollten sich dennoch bei den gewünschten Hochschulen um einen Studienplatz bewerben. Die angegebenen Notenschnitte für den jeweiligen örtlichen NC beziehen sich immer nur auf Werte der Vergangenheit und können beim aktuellen Bewerbungsverfahren auch anders ausfallen. Allerdings ist es sinnvoll, dass Sie sich – falls Sie Zweifel am Erreichen des nötigen Numerus clausus haben – bereits vor dem 15. Juli bzw. 15. Januar des betreffenden Jahres bei uns melden. Wir können Ihnen dann sagen, bei welchen Hochschulen Sie sich unbedingt bewerben sollten, damit die Klagemöglichkeiten erhöht werden.