Die Fächer mit bundesweitem NC: Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin

Um unser erfolgreiches Vorgehen bei Studienplatzklagen zu erläutern, sollte man sich zunächst kurz und grundsätzlich das Verfahren vergegenwärtigen, in dem die Studienplätze bundesweit und zentral vergeben werden.

Besonders wichtig: Timing ist das A&O für den Erfolg! Wer sich erst dann rechtlichen Rat holt, wenn Negativ-Bescheide von HochschulStart oder Hochschulen vorliegen, verschlechtert seine Chancen unnötig. Am sinnvollsten ist rechtliche Beratung bereits vor der Bewerbung zum Wunschstudium – das gilt übrigens für alle Studienfächer.

Das neue Zentrale Vergabeverfahren

Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht das alte Verfahren für die Zuteilung der Studienplätze in den sogenannten »harten« Numerus-clausus-Fächern (Human-, Zahn-, Tiermedizin, Pharmazie) in weiten Teilen – insbesondere auch im Hinblick auf die Wartezeit – für verfassungswidrig erklärt. Im April 2019 wurde deshalb ein neuer Staatsvertrag der Bundesländer beschlossen, der die Zulassung für diese Studienfächer neu regelt.

Das neue Zentrale Vergabeverfahren erfolgt nunmehr in drei Stufen.

  • Erste Stufe: Vergabe nach Vorabquoten (u.a. auch Landarztquote)
  • Zweite Stufe: Vergabe nach drei Hauptquoten (Abiturbestenquote, Eignungsquote, Auswahlquote)
  • Dritte Stufe: Vergabe nach Losverfahren

Dieses neue Verfahren ist deutlich komplizierter geworden. Die webgerechte und navigierbare Darstellung seiner Stufen und Quoten sowie der damit verbundenen rechtlichen Möglichkeiten wird derzeit aufbereitet und hier in Kürze zur Verfügung stehen.

Bis dahin verweisen wir auf unsere Numerus-Clausus-Broschüre (03/2020), in der die neuen Sachverhalte verständlich und auf aktuellstem Stand dargestellt sind.

Sie können die Broschüre als Druckexemplar bei uns anfordern oder hier als PDF direkt ansehen/downloaden.