Psychologie Studium: Sackgasse FH – Ausweg: Studienplatzklage
Nach der Reform der Psychotherapeutenausbildung muss sowohl das Bachelorstudium als auch das Masterstudium an einer Universität oder einer den Universitäten gleichgestellten Hochschule absolviert werden. Das war das „Aus“ für die zahlreichen an privaten Fachhochschulen angebotenen Bachelorstudiengänge Psychologie, jedenfalls dann, wenn man den Berufswusch Psychotherapie verfolgt – und das ist die große Mehrzahl der Studierenden. Eine von den Trägern dieser privaten Hochschulen erhobene Verfassungsbeschwerde nach das Bundesverfassungsgericht nicht an. Das Studium der Psychologie an diesen privaten Fachhochschulen, die sich gerne mit dem englischen Titel „University of applied science“ schmücken (das machen staatliche FH’s freilich auch) erweist sich so als kostspielige Sackgasse – will man Psychotherapeut werden.
mehr
Münster, 26.03.2024
Studienplatzklagen Psychologie im Wintersemester 23/24 bereits an acht Universitäten erfolgreich!
Gut beraten ist halb gewonnen! Das gilt erst recht bei einer Studienplatzklage Psychologie. Stand heute konnten wir unsere Mandantinnen und Mandanten im WS 23/24 bereits an acht Universitäten zu ihrem Wunschstudienplatz (BA und MA) verhelfen.
mehr
Münster, 24.11.2023
Auch Masterstudienplätze Psychologie, bzw. Psychotherapie können erfolgreich eingeklagt werden. Allerdings gibt es Besonderheiten.
Die weitaus meisten Universitäten lassen es genügen, wenn der BA die Anforderungen gemäß §§ 7 und 9 PsychThG und der PsychTh-ApproO erfüllt. Außen vor sind deshalb alle Absolventen eines FH Studiengangs Psychologie, wie ihn private Hochschulen anbieten. Auch BA Absolventen aus dem Ausland haben oft das Nachsehen. Auch der BA Psychologie der FernUni Hagen reicht nicht.
mehr
Münster, 26.07.2023
Studierfähigkeitstest Psychologie: Chancen bei der Bewerbung und Risiken bei der Studienplatzklage
Der Erfolg einer Bewerbung für einen Studienplatz BA Psychologie hängt ab dem WS 23/24 an vielen Hochschulen von dem Ergebnis des Studierfähigkeitstests ab, der von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie entwickelt wurde. Dieser Beitrag informiert darüber, wo Bewerber mit einem guten Testergebnis besonders gute Chancen haben und was man bei der Bewerbung bedenken sollte, wenn man einen Studienplatz in Psychologie einklagen will.
mehr
Münster, 05.06.2023
Rechtsanwalt Achelpöhler referiert bei Richterfortbildung zum Kapazitätsrecht
Auch in diesem Jahr hat Rechtsanwalt Achelpöhler im Rahmen der Fortbildung von Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Fragen des Kapazitätsrechts der Bachelor- und Masterstudiengänge referiert.
mehr
Münster, 24.05.2023
Rechtsanwalt Achelpöhler referiert bei Richterfortbildung zum Kapazitätsrecht
Auch in diesem Jahr hat Rechtsanwalt Achelpöhler im Rahmen der Fortbildung von Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Fragen des Kapazitätsrechts der Bachelor- und Masterstudiengänge referiert.
mehr
Münster, 19.04.2023
Psychologie, ein angesagtes Studienfach
Wir machen den Weg frei – mit der Studienplatzklage
Das Interesse am Studium der Psychologie ist so groß wie nie. Die Berufschancen sind hervorragend, von einem „Run auf die Psychologie“ berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung am 26.07.2020.
mehr
Münster, 10.01.2023
Studienplatzklage Psychologie - Wie verläuft die Einklagung eines Studienplatzes im Fach Psychologie?
Seit über 40 Jahren klagen wir Studienplätzen in allen Fachrichtungen ein, auch im Fach Psychologie.
Studienplätze im Fach Psychologie sind stark nachgefragt: hier gibt es inzwischen mehr BewerberInnen als für Studienplätze im Fach Humanmedizin, aber nur rund halb so viele Studienplätze!. Das führt zu einem ganz erheblichen Bewerberüberhang. Dazu kommt die Umstellung der Psychologieausbildung durch die Einführung des Masters für Psychotherapie. Die Ausbildung wird anspruchsvoller und damit aufwendiger. Wenn die Universitäten nicht weitere Mittel bekommen, gibt es noch weniger Studienplätze.
mehr
Münster, 08.01.2023
Studienplatzklage 7 Jahre Wartezeit und doch kein Studienplatz in Medizin ZEQ-Quote!
Im Wintersemester 2020/2021 wurde letztmalig in der 10 % ZEQ-Quote die Wartezeit bis zu 15 Semestern mit 45 % bewertet. Seit dem Wintersemester 2021/2022 sind es nur noch höchstens 30 %. In allen Bundesländern – bis auf Bayern – besteht daher zum Wintersemester 2021/2022 letztmalig die Möglichkeit für die Universitäten Punkte für eine Wartezeit von bis zu 15 Semestern in der ZEQ-Quote zu vergeben. Lediglich Bayern hat die Regelung um ein Jahr, also bis Wintersemester 2022/2023 verlängert.
mehr
Münster, 12.07.2021
Großartige Erfolge in Numerus clausus-Verfahren
Wir haben eine Aktualisierung unserer Erfolgsquoten vorgenommen und sind erfreut über die Erfolge,
die wir in den letzten Jahren und insbesondere im vergangenen Jahr erzielen konnten. Dies gilt für alle
Numerus clausus-Fächer, insbesondere auch für Humanmedizin und Psychologie.
mehr
Münster, 10.07.2020