Psychologie, ein angesagtes Studienfach
Wir machen den Weg frei – mit der Studienplatzklage
Das Interesse am Studium der Psychologie ist so groß wie nie. Die Berufschancen sind hervorragend, von einem „Run auf die Psychologie“ berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung am 26.07.2020.
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Münster, 10.01.2023
Studienplatzklage Psychologie - Wie verläuft die Einklagung eines Studienplatzes im Fach Psychologie?
Seit über 40 Jahren klagen wir Studienplätzen in allen Fachrichtungen ein, auch im Fach Psychologie.
Studienplätze im Fach Psychologie sind stark nachgefragt: hier gibt es inzwischen mehr BewerberInnen als für Studienplätze im Fach Humanmedizin, aber nur rund halb so viele Studienplätze!. Das führt zu einem ganz erheblichen Bewerberüberhang. Dazu kommt die Umstellung der Psychologieausbildung durch die Einführung des Masters für Psychotherapie. Die Ausbildung wird anspruchsvoller und damit aufwendiger. Wenn die Universitäten nicht weitere Mittel bekommen, gibt es noch weniger Studienplätze.
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Münster, 08.01.2023
Studienplatzklage 7 Jahre Wartezeit und doch kein Studienplatz in Medizin ZEQ-Quote!
Im Wintersemester 2020/2021 wurde letztmalig in der 10 % ZEQ-Quote die Wartezeit bis zu 15 Semestern mit 45 % bewertet. Seit dem Wintersemester 2021/2022 sind es nur noch höchstens 30 %. In allen Bundesländern – bis auf Bayern – besteht daher zum Wintersemester 2021/2022 letztmalig die Möglichkeit für die Universitäten Punkte für eine Wartezeit von bis zu 15 Semestern in der ZEQ-Quote zu vergeben. Lediglich Bayern hat die Regelung um ein Jahr, also bis Wintersemester 2022/2023 verlängert.
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Münster, 12.07.2021
Großartige Erfolge in Numerus clausus-Verfahren
Wir haben eine Aktualisierung unserer Erfolgsquoten vorgenommen und sind erfreut über die Erfolge,
die wir in den letzten Jahren und insbesondere im vergangenen Jahr erzielen konnten. Dies gilt für alle
Numerus clausus-Fächer, insbesondere auch für Humanmedizin und Psychologie.
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Münster, 10.07.2020
Prüfungsrecht: Welche Prüfungsordnung ist maßgebend?
Nach zwei nicht bestandenen Klausuren erhielt die Jurastudentin den Bescheid: Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden. Aus für die Juristenkarriere? Nein, vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen war sie jetzt gegen die juristische Fakultät Münster erfolgreich.
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Münster, 23.12.2019
Nach dem Numerus Clausus Urteil des Bundesverfassungsgerichts Was wird aus meiner Wartezeit?
Die Länder haben sich auf einen neuen Staatsvertrag für das Vergabeverfahren für die harten NC Fächer geeinigt. Der Entwurf liegt jetzt vor. Besonders interessant sind die Regelungen für diejenigen, die schon lange auf einen Studienplatz warten.
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Münster, 21.02.2019
Psychologie: harter NC droht
Die Bundesregierung will die Ausbildung der Psychotherapeuten reformieren. Kernpunkt des Entwurfs zur Novellierung des Psychotherapeuten-Gesetzes ist die Einführung eines eigenständigen Hochschulstudiengangs Psychotherapie. Damit droht ein besonders harter Numerus Clausus.
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Münster, 18.02.2019
Neues zum Vergabeverfahren 2020
Kultusministerkonferenz einigt sich auf die Grundsätze für das neue Vergabeverfahren ab Sommersemester 2020. Folgendes sind die Eckpunkte: Die Abiturbestenquote wird auf 30 % erhöht. Neu ist, dass die länderspezifischen Unterschiede in den Abiturnoten quotenübergreifend auf der Basis von Prozentrangverfahren unter Bildung von Landesquoten ausgeglichen werden (also nicht nur in der Abiturbestenquote, sondern auch in den weiter unten geschilderten weiteren Quoten!).
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Münster, 18.12.2018
Erste Erkenntnisse zum neuen Auswahlverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung
Anfang Mai 2018 haben sich die höchsten Beamten der Länderministerien auf die Eckpunkte der Änderung des Zulassungsverfahrens in den Medizin-Fächern geeinigt. Bekanntlich hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 19.12.2017 große Teile des bisherigen Vergabeverfahrens im Fach Medizin für verfassungswidrig erklärt und eine Frist bis Ende des Jahres 2019 gesetzt, um ein neues Verfahren zu entwickeln. Diese Frist ist ausgesprochen kurz, so dass zu befürchten ist, dass eine gründliche Neuregelung bis Ende 2019 gar nicht möglich sein wird.
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Münster, 15.05.2018
Was bringt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus clausus vom 19.12.2017
Zunächst einmal: Vorläufig bleibt alles beim Alten. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Frist bis zum 31.12.2019 gesetzt, das gegenwärtige Vergabeverfahren zu ändern. Es ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber – der hier aus allen Bundesländern gemeinsam besteht – auch solange brauchen wird. Auch die Studienplatzklagen, die sich auf Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität richten, werden weiter zulässig sein, da selbstverständlich die Universitäten verpflichtet sind, die vorhandenen Ausbildungskapazitäten auch vollständig auszuschöpfen. Zu dieser Frage verhält sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht.
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Münster, 22.12.2017