Studienplatzklagen bei Fächern mit örtlichem NC

Rechtlich geprüft und ggf. angefochten werden von uns die Bescheide der Hochschulen, die diese auf Grund ihrer eigenen Kapazitätsfestlegungen und Vergabekriterien an Sie ausstellen. Daher werden auch die Vergabekriterien als solche auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersucht.

Der meist gewählte Weg ist allerdings auch in diesen Fächern die Kapazitätsklage, also – wie bei den »harten« NC-Fächern (s. o.) – die gerichtliche Aufdeckung zusätzlicher Studienplätze außerhalb der von den Hochschulen veranschlagten Kapazitäten. Dabei ist es für eine Kapazitätsklage oft erforderlich, dass Sie sich vorher bereits innerhalb der Kapazität bei der jeweiligen Universität beworben haben. Der Ablehnungsbescheid muss aber nicht abgewartet werden, um eine Kapazitätsklage vorzubereiten.