Auf diesen Seiten informieren wir Sie ausführlich zum Thema Studienplatzklage. Weitere Informationen zu unserer Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtanwälten in Münster finden Sie auf unserer Website www.meisterernst.de

Erfolgreich mit Studienplatzklagen – seit über 40 Jahren.

Über 2.000 Studierwilligen konnten wir auf juristischem Wege den Einstieg in ihr Wunschstudium ermöglichen. Unser Ansatz hat sich bewährt: Keine unpersönliche Massenabfertigung – wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie kontinuierlich auf Ihrem Weg zum Wunschstudium. Dabei können Sie sich jederzeit auf unseren Fundus an Detailwissen und Erfahrung stützen.

Einiges davon haben wir auf diesen Seiten zusammengestellt. Insbesondere geht es um

  • Fächer mit hartem (bundesweitem) Numerus Clausus: Human-, Zahn-, Tiermedizin, Pharmazie
  • Quereinstieg in ein höheres Fachsemester der »harten« NC-Fächer
  • Fächer mit sonstigem (örtlichem) Numerus Clausus: Psychologie, BWL, Lehramt u.a.
  • Zulassung zum Masterstudium

Hier finden Sie wichtige Hinweise, Wissenswertes über grundsätzliche Abläufe, Fristen, Erfolgsaussichten und Kosten, außerdem nützliche Tipps direkt aus unserer Praxis. Für darüber hinaus gehende Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mechtild Düsing Rechtsanwältin
Wilhelm Achelpöhler Rechtsanwalt

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Die optimale Strategie für eine Studienplatzklage Psychologie

Die Erfolgsaussichten sind an sich sehr gut, aber worauf sollte man achten?

1. Flexibilität ist von Vorteil

Die Chancen an den einzelnen Universitäten sind unterschiedlich. Will man die aussichtsreichsten Hochschulen auszuwählen, setzt das örtliche Flexibilität voraus. Aber: auch im letzten Wintersemester hatten wir Mandanten, die nur ein oder zwei Universitäten verklagt haben zum Studienplatz in Psychologie verholfen. Wer aber örtlich flexibel ist und acht Verfahren geführt, hat immer einen Studienplatz bekommen. mehr

Münster, 17.06.2025

CH Beck Kommentar Hochschulrecht NRW – inzwischen in 34 Edition erschienen

Der von Deutschlands führendem juristischen Fachverlag herausgegebene Kommentar „Hochschulrecht Nordrhein-Westfalen“ ist inzwischen in der 34. Edition erschienen. mehr

Münster, 17.06.2025

Psychologie-Studienplatzklage – ein paar Zahlen

Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist das Interesse am Studium der Psychologie ungebrochen: inzwischen kommen auf jeden Studienplatz 6,5 Bewerberinnen und Bewerber. Angesichts einer Zahl von rund 6000 Studienanfänger*innen im 1. Semester sind es also Zehntausende, die ihren Berufswunsch nicht verwirklichen können. mehr

Münster, 16.06.2025

Psychologie Studium: Sackgasse FH – Ausweg: Studienplatzklage.

Nach der Reform der Psychotherapeutenausbildung muss sowohl das Bachelorstudium als auch das Masterstudium an einer Universität oder einer den Universitäten gleichgestellten Hochschule absolviert werden. Das war das „Aus“ für die zahlreichen an privaten Fachhochschulen angebotenen Bachelorstudiengänge Psychologie, jedenfalls dann, wenn man den Berufswusch Psychotherapie verfolgt – und das ist die große Mehrzahl der Studierenden. Eine von den Trägern dieser privaten Hochschulen erhobene Verfassungsbeschwerde nach das Bundesverfassungsgericht nicht an. Das Studium der Psychologie an diesen privaten Fachhochschulen, die sich gerne mit dem englischen Titel „University of applied science“ schmücken (das machen staatliche FH’s freilich auch) erweist sich so als kostspielige Sackgasse – will man Psychotherapeut werden. mehr

Münster, 26.03.2024

 

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