Klagemöglichkeiten und Erfolgsaussichten

Wir haben große Erfolge bei der Einklagung in einen Masterstudiengang. Das liegt daran, dass die Hochschulen zwar vielfach den Zugang zum Masterstudium erschweren wollen, dabei aber rechtliche Regelungen wählen, die vor Gericht keinen Bestand haben. Einzelne Gerichtsentscheidungen haben wir auf unserer Homepage www.meisterernst.de dokumentiert.

Deshalb sollte sich niemand davon abschrecken lassen, an der gewünschten Hochschule tatsächlich ein Masterstudium anzustreben. Um Ihre Erfolgsaussichten noch zu erhöhen, sollten Sie sich nicht nur bei einer Hochschule, sondern möglichst bei allen Hochschulen bewerben, die den gewünschten Master anbieten.

Wir beraten Studienbewerber hier umfassend: Zum einen können wir im Vorfeld einer Bewerbung Tipps geben. Mit unserer Erfahrung können wir beurteilen, ob die Zugangsordnungen der Hochschulen mit den gesetzlichen Regelungen vereinbar sind. Zum anderen können wir helfen, wenn ein Ablehnungsbescheid vorliegt: Dann muss gegen den Ablehnungsbescheid das entsprechende Rechtsmittel – Widerspruch oder Klage – eingelegt und im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens die Zulassung zum Masterstudium durchgesetzt werden.

Praxistipp: Fristen und Geschwindigkeit zählen

Wichtig ist, hier die Fristen zu beachten. Außerdem sollte ein gerichtliches Verfahren möglichst schnell eingeleitet werden. Oft möchten die Hochschulen eine Entscheidung des Gerichts auch vermeiden. Niemand lässt sich gern bestätigen, dass die eigenen Satzungsregelungen und Prüfungsordnungen nicht gesetzeskonform sind. Dann schließen wir einen Vergleich mit der Hochschule, der Ihnen den Zugang zum Wunschstudium schnell sichert.